30. Mai 2023
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Nutzungsordnung der Heidehütte


1. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass nicht mehr als zwei Kraftfahrzeuge an der Grillhütte abgestellt
werden. Ein Überfahren der Durchfahrt-Verbotsschilder für weitere Fahrzeuge ist nicht erlaubt (2
Durchfahrtsgenehmigungen anbei). Das Befahren der Anlage ist nur zum Be- und Entladen gestattet.
Die Fahrzeuge sind vor dem Tor bzw. gegenüber (unter den Eichen) zu parken.


2. Mit Rücksicht auf die Anwohner ist der Mieter dafür verantwortlich, dass es zu keiner Ruhestörung bei der An- und Abfahrt bzw. Wanderung zu/von der Heidehütte kommt. Ggf. angebrachte Hinweisschilder
und Dekorationen sind wieder zu entfernen.


3. Der Mieter verpflichtet sich, störenden Lärm zu vermeiden. Elektronisch verstärkte Musik ist verboten
(Dazu zählen Musikboxen jeglicher Art sowie professionelles DJ-Equipment).


4. Übernachtungen in der Heidehütte sind nicht erlaubt. Ebenso das Aufstellen von Zelten und
Wohnwagen auf dem Gelände.


5. Der Mieter verpflichtet sich, dass nur die vorgesehene Feuerstelle zum Grillen genutzt wird. Lagerfeuer sind verboten. Die Asche des Vormieters ist sachgemäß zu entsorgen.


6. Für den Außenbereich stehen 6 komplette Festzeltgarnituren (50 cm breit) zur Verfügung. Die Tische
und Stühle der Hütte dürfen nicht im Außenbereich genutzt werden.


7. Der Mieter ist verantwortlich für den während der Veranstaltung entstandenen Müll und übernimmt die Entsorgung. Das Gelände ist im gereinigten Zustand zu übergeben.


8. Die Hütte muss ebenfalls in gereinigtem Zustand übergeben werden. Sie muss feucht durchgewischt
werden. Das dazu nötige Putzwasser steht zur Verfügung.


9. Da die Hütte über keinen offiziellen Stromanschluss verfügt, kann bei Bedarf ein Strom- aggregat
gestellt werden.


10. Der vom Solarstrom betriebene Kühlschrank dient lediglich zur Aufbewahrung von Lebensmitteln undist nicht in der Lage, Getränke in größerem Umfang zu kühlen.


11. Der Mieter wird gebeten, die mobile WC-Anlage im Außenbereich zu nutzen und sauber zu
hinterlassen.


12. Hunde sind auf dem Gelände erlaubt. Der Mieter entfernt den Hundedreck.

13. Beim Rauchen ist darauf zu achten, dass sowohl die Zigarettenstummel, als auch die Asche in dafür    vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen ist.


14. Im Falle erhöhter Waldbrandgefahr gelten zusätzlich/ersatzweise folgende Nutzungsbestimmungen:
Genauere Informationen zu Art und Umfang der nachfolgenden Punkte erhalten Sie im Vorfeld durch den Förderverein Kelterhaus Heßloch e.V.. Sollten die Regeln zur Anwendung kommen, sind sie ggü. den oben aufgeführten Punkten vorrangig anzuwenden.

Ab Waldbrandstufe 3
a. Grillen, Rauchen und offenes Feuer ( hierzu zählen beispielsweise Schwedenfeuer, Fackeln o.ä.) ist verboten.
b. Auf Grund der starken Abstrahlhitze ist es nicht gestattet, Fahrzeuge an der Heidehütte zu parken.
Ein Fahrzeug darf zum Be- und Entladen auf dem Schotterweg halten – danach ist es auf den asphaltierten Straßen im Ort abzustellen.

Den Anweisungen des Kelterhausvereins ist Folge zu leisten. Kommt es zu Zuwiderhandlungen, verliert der Mieter das Nutzungsrecht der Heidehütte. Weiterhin behalten wir uns vor, bei Vertragsbruch, je nach Art und Schwere, die Kaution in Teilen oder vollständig einzubehalten.


Sollte es zu notwendigen Arbeiten durch Beschädigungen kommen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.


Der Vorstand des Förderverein Kelterhaus Heßloch e.V. im Juli 2022